Ihr Anwalt für Erbrecht

Das Erbrecht gewinnt zunehmend für breite Bevölkerungsschichten an Bedeutung. Das deutsche Erbrecht ist allerdings sehr kompliziert und vor allem sehr unübersichtlich.

Erben bedeutet denn auch nicht unbedingt, dass der Erbe wirtschaftlich immer besser steht als vor Eintritt des Erbfalls. Erben bedeutet nämlich grundsätzlich, die Gesamtrechtsnachfolge des Verstorbenen anzutreten. Hieran sind vielerlei Pflichten geknüpft und es ist wichtig, sich möglichst zeitnah nach dem Erbfall einen Überblick über die gesamte Situation zu verschaffen, um die richtigen Schritte im Anschluss zu unternehmen.

Vielfach entstehen auch Erbengemeinschaften, also Gemeinschaften aus mehreren Erben, die Gesamtnachfolge des Erblassers antreten.

Ebenfalls ist aber auch das Vererben bzw. das Errichten von Testamenten und Erbverträgen nicht immer einfach. Zunächst ist auch zu klären, ob überhaupt ein Testament sinnvoll ist und welche Form hierbei einzuhalten ist bzw. wo und wie ein Testament aufzubewahren ist.
Auch die Fragen von einer möglichen Enterbung und der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen sowie die Problemstellung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und die Frage, ob eine mögliche Erbschaft überhaupt angenommen oder besser ausgeschlagen werden soll, beinhalten oft komplexe Problemstellungen, die vielfach ohne fachlichen Rat nicht mehr allein bewältigt werden können.

Wir beraten in diesem Sachzusammenhang sowohl Erben als auch Erblasser und Pflichtteilsberechtigte, Erbengemeinschaften und stehen auch bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Einen besonderen Schwerpunkt haben wir auch bei der Frage der Unternehmensweitergabe in die nächste Generation. Hier sind vielfältige Problemstellungen, die verschiedene Rechtsgebiete, so nicht nur Erbrecht, sondern auch Handels- und Gesellschaftsrecht wie auch das Steuerrecht betreffen können. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, möglichst im Vorfeld die Frage der Unternehmensnachfolge und der Art und Weise, wie ein Familienunternehmen oder auch ein größeres Unternehmen auf die nächste Generation sinnvoll und wirtschaftlich übertragen werden kann, von möglichst allen Seiten zu beleuchten.

Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in Erbscheinsverfahren und auch in streitigen Angelegenheiten sowie bei der Auflösung von Erbengemeinschaften.

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