Sie können sich von einem Anwalt beraten oder vertreten lassen. Der Anwalt setzt sich im Regelfall zunächst für Sie mit den anderen Parteien (Forderungsstellern, Rechtsverletzern) in Verbindung und macht Ihre Forderungen geltend oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Der Anwalt vertritt Sie insbesondere auch bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Interessen, er erhebt Klage für Sie, legt Rechtsmittel ein, betreibt die Zwangsvollstreckung oder das gerichtliche Mahnverfahren.
Der Rechtsanwaltsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. In der Regel erfolgt gleichzeitig die Übergabe der Vollmacht, die zur Anzeige der Bevollmächtigung gegenüber Dritten erforderlich ist.
Inhalt der Erstberatung kann auch eine erste mündliche Auskunft zu einem Vertrag oder anderer Vereinbarung sein. Eine schriftliche Bewertung ist nicht in einer Erstberatung enthalten.
Sofern wir einen Besprechungstermin für erforderlich halten, bringen Sie zu Ihrem ersten Termin bitte alle Unterlagen mit, die Ihr Anliegen betreffen. Dies können sein: Bisheriger Schriftverkehr, Rechnungen, Kündigungsschreiben, Briefe von einer Behörde oder einem Gericht, Vertragsunterlagen, Vereinbarungen, Verträge, Urkunden, sonstige Schreiben oder eventuell auch Fotos. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so bringen Sie bitte den Namen und Anschrift Ihrer Versicherung, sowie Unterlagen, aus denen die Vertragsnummer hervorgeht, mit.
Die Leistung eines Anwalts ist nicht kostenlos. Wie hoch die Gebühren und Honorare für die Beratung und Tätigkeit sind, ist nicht pauschal zu benennen. Jeder Einzelfall hat seine Besonderheiten. Je nach notwendiger Maßnahme und insbesondere des Wertes der Sache, um die gestritten wird, ergeben sich die Gebühren. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) muss ein Anwalt seine Leistungen abrechnen.
Die anwaltliche Arbeit ist eine Dienstleistung. Wir wollen, dass Sie zu ihrem Recht kommen und setzen uns mit unserem Wissen und unserer Zeit dafür ein. Im Gegenzug erhalten wir die dafür gesetzlich geregelte oder die gesondert vereinbarte Vergütung. Wir erteilen gerne Auskunft über die voraussichtlichen Kosten Ihres Beratungsanliegens oder eines Prozessauftrags.
Für Mandanten mit geringem Einkommen gibt es Beratungshilfe. Und die Kosten für eine erste Beratung werden von der Staatskasse übernommen. Für das gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wenn Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren besteht, übernimmt die Staatskasse die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts.
Die Kosten für umfangreiche Beratung oder die Gestaltung von Verträgen werden individuell vereinbart. Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Projekts und dem damit verbundenen Aufwands.
Zunehmend bieten immer mehr Rechtsanwälte eine Online-Beratung in Frage/Antwort-Portalen oder auch die Beratung per Telefon über gesondert gebührenpflichtige Telefonnummern an. So sehr dieses Bestreben dem schnellen Informationsbedarf des Ratsuchenden entspricht, so sehr ist es auch mit Risiken verbunden.
Gerade wenn Sie Fragen zu einem Vertrag haben, dann muss Ihr Anwalt auch das „Kleingedruckte“ lesen, um Ihnen umfänglich helfen zu können. Eine Auskunft oder Beratung am Telefon kann nur eine erste Idee zur Problemlösung sein.
Selbstverständlich können Sie auch mit uns Kontakt per Telefon oder E-Mail aufnehmen und wir werden Sie fachkundig beraten. Doch sofern schriftliche Dokumente, Pläne oder Fotos eine Rolle spielen, werde wir diese per E-Mail, Fax oder Post anfordern. Eine Sofortberatung in wenigen Minuten am Telefon kann nur bei einfachen Fragen erfolgreich sein.
Der Umgang mit allen modernen Kommunikationsmitteln ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Auf eine Kommunikation per WhatsApp, Facebook und anderen Messengerdiensten möchten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch ausdrücklich verzichten.
Wir weisen darauf hin, dass wir gerne per E-Mail kommunizieren. Diese Kommunikation gilt jedoch auch nicht als sicher, so dass wir dies nur tun, wenn aus unserer Sicht ein berechtigtes Interesse besteht oder Sie eingewilligt haben.