Sie können sich von einem Anwalt beraten oder vertreten lassen. Der Anwalt setzt sich im Regelfall zunächst für Sie mit den anderen Parteien (Forderungsstellern, Rechtsverletzern) in Verbindung und macht Ihre Forderungen geltend oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Der Anwalt vertritt Sie insbesondere auch bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Interessen, er erhebt Klage für Sie, legt Rechtsmittel ein, betreibt die Zwangsvollstreckung oder das gerichtliche Mahnverfahren.
Der Rechtsanwaltsvertrag kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. In der Regel erfolgt gleichzeitig die Übergabe der Vollmacht, die zur Anzeige der Bevollmächtigung gegenüber Dritten erforderlich ist.
Inhalt der Erstberatung kann auch eine erste mündliche Auskunft zu einem Vertrag oder anderer Vereinbarung sein. Eine schriftliche Bewertung ist nicht in einer Erstberatung enthalten.
Sofern wir einen Besprechungstermin für erforderlich halten, bringen Sie zu Ihrem ersten Termin bitte alle Unterlagen mit, die Ihr Anliegen betreffen. Dies können sein: Bisheriger Schriftverkehr, Rechnungen, Kündigungsschreiben, Briefe von einer Behörde oder einem Gericht, Vertragsunterlagen, Vereinbarungen, Verträge, Urkunden, sonstige Schreiben oder eventuell auch Fotos. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so bringen Sie bitte den Namen und Anschrift Ihrer Versicherung, sowie Unterlagen, aus denen die Vertragsnummer hervorgeht, mit.